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NextGen WorkForce

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

NextGen Workforce Lda
Stand: 01.01.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Zusammenarbeit zwischen NextGen Workforce Lda und ihren Geschäftskunden im Bereich IT-Nearshoring, Softwareentwicklung, Beratung und damit verbundenen Dienstleistungen.

NextGen Workforce arbeitet ausschliesslich mit Geschäftskunden (B2B). Verbraucherinnen und Verbraucher sind nicht Zielgruppe unserer Leistungen.


2. Vertragsgrundlagen

Der konkrete Leistungsumfang, Preise, Laufzeiten, Zahlungsbedingungen, Kündigungsregelungen und weitere vertragliche Details werden individuell in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen oder separaten Verträgen geregelt.

Im Fall von Widersprüchen gehen individuell vereinbarte Vertragsdokumente diesen AGB vor.


3. Leistungsmodell

NextGen Workforce erbringt IT-Dienstleistungen im Rahmen eines Nearshoring-Modells zwischen der Schweiz und Portugal.

Unsere Spezialisten arbeiten als integrierte Erweiterung bestehender IT-Organisationen und unterstützen Kunden insbesondere in den Bereichen Entwicklung, technische Umsetzung, Betrieb, Beratung und Projektunterstützung.


4. Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit erfolgt in enger Abstimmung mit den verantwortlichen Ansprechpartnern des Kunden und orientiert sich an den vereinbarten Strukturen, Prozessen und Arbeitsweisen.

Die Zusammenarbeit basiert insbesondere auf:

  • klaren Verantwortlichkeiten
  • transparenter Kommunikation
  • verlässlicher Planung
  • langfristiger Partnerschaft
  • professioneller Einbindung in bestehende IT-Teams

Unsere Teams arbeiten in der Regel remote aus Portugal und werden je nach Vereinbarung in den operativen IT-Alltag des Kunden eingebunden.


5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, technischen Voraussetzungen und Unterlagen bereit, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.

Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, liegen nicht im Verantwortungsbereich von NextGen Workforce.


6. Verfügbarkeit und Organisation

Arbeitszeiten, Verfügbarkeit, Kommunikationswege, Projektorganisation und Reporting richten sich nach den individuellen Anforderungen des Kunden und werden projektbezogen vereinbart.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet NextGen Workforce eine fachgerechte Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.


7. Preise und Zahlungsbedingungen

Preise, Abrechnungsmodelle und Zahlungsfristen werden individuell vereinbart.

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, exklusive gesetzlicher Steuern, Abgaben oder sonstiger Gebühren.


8. Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Schutz sensibler Informationen hat für NextGen Workforce höchste Priorität.

Alle Leistungen erfolgen unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG), sowie der vertraglich vereinbarten Vertraulichkeitsregelungen.

Soweit NextGen Workforce personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.


9. Rechte an Arbeitsergebnissen

Die Rechte an Arbeitsergebnissen, Quellcode, Dokumentationen, Konzepten und sonstigen Ergebnissen richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.

Bis zur vollständigen Zahlung vereinbarter Vergütungen bleiben Nutzungsrechte, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten.


10. Haftung

Die Haftung von NextGen Workforce richtet sich nach den individuell vereinbarten Vertragsbedingungen und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.


11. Laufzeit und Kündigung

Laufzeit, Kündigungsfristen und Beendigungsmodalitäten werden individuell im jeweiligen Vertrag geregelt.

Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt portugiesisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Lissabon, Portugal.


13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

NextGen Workforce behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen. Massgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss geltende Fassung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.